SAM ist ein Spezialist für die Strukturierung von Abschirmungslösungen und hat im Zuge der Bankenkrise 2008 mitgewirkt, diese in Deutschland einzuführen. SAM unterstützt als „schnelle Eingreiftruppe“ die Eigentümer*innen von in Notlage geratenen Finanzinstituten, um ihre wirtschaftlichen Interessen in schwierigen Zeiten, optimal zu vertreten, als wenn schnelle Entscheidungen bei hohem Unsicherheitspotential gefordert sind. Gemeinsam mit den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern unterstützt SAM dabei schon die Ausgestaltung der in diesem Zusammenhang erforderlichen komplexen Vertragsdokumentation.
Kreditinstituten in einer Risikolage kann oft nur geholfen werden, indem sie gegen die (oftmals bestandsgefährdenden) Bonitätsrisiken aus Kredit- und Wertpapierportfolien mit möglichst umgehend und verlustschonend abgeschirmt werden.
Das Problem ist: wer kann solche risikoträchtigen Assets übernehmen und damit letztendlich für die drohenden Verluste einstehen? Dies ist bislang nur mit Unterstützung des Staats möglich gewesen. Zwar sind mit dem Basel-III-Rahmenwerk und mit dem EU-Verordnungswerk CRD-IV bereits umfassende Maßnahmen ergriffen worden, um insbesondere die Eigenmittel von Kreditinstituten zu stärken. Auch müssen Kreditinstitute nach der neuen EU-Abwicklungsrichtlinie einen Abwicklungsplan erstellen – quasi ihr eigenes Testament für den Krisenfall.
Das Hauptziel der Aufsichtsbehörden ist es daher, die Ansteckung zwischen Finanzinstitutionen und den Staatsfinanzen im Allgemeinen und damit eine neuerliche Bankenkrise zu verhindern und die Eigentümer mit in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Sanierung kann oft nur durch die Entlastung der Bilanz von den bestandsgefährdenden Risiken und/oder Geschäftsfeldern gelingen. Im Krisenfall ist ein kurzfristiger Verkauf über den Markt i.d.R. nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich. Zeitgewinn zur geordneten Lösung der anstehenden Probleme ist daher im unmittelbaren Interesse der Institute und ihrer Stakeholder. Hierzu können zum Beispiel geeignete Zweckgesellschaften strukturiert werden, die die risikobehafteten Assets oder Geschäftsfelder übernehmen und mit der Zeit möglichst verlustschonend abbauen. Da in diese Zweckgesellschaften nur die Risiken aus den schlechten Assets transferiert werden, spricht man umgangssprachlich von einer „Bad Bank“.
Solche Abschirmungslösungen, oder auch „Bad-Bank-Konzepte“ genannt, mussten in der Vergangenheit innerhalb kürzester Zeit und unter immenser Anspannung aller Beteiligter entwickelt werden. SAM ist der Spezialist für die Entwicklung und Beratung von „Bad-Bank-Konzepten“.
In den bekannten Fällen Sachsen LB, HSH Nordbank und Hypo Alpe Adria hat SAM innerhalb kürzester Zeit die Risikolage dieser Institute bzw. die Risiken aus Teilportfolien analysiert und quantifiziert sowie dafür zielgerichtete Abschirmungsmaßnahmen entwickelt, über diese mit den verschiedenen Stakeholdern verhandelt und im Falle der Sachsen LB und der HSH Nordbank gemeinsam mit den Instituten implementiert. Hierbei hat SAM auch schon in der Errichtungs- bzw. Antragsphase bei der Klärung von bilanz- und aufsichtsrechtlichen Fragen von Stabilisierungsmaßnahmen unterstützt und mitgewirkt. SAM hat für die Eigentümer insbesondere Transparenz über den Risikogehalt und die Risikotreiber der Portfolien geschaffen. Zudem war SAM (und in einem Fall ist SAM immer noch) Koordinations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den unterschiedlichen Beteiligten (z.B. Eigentümer*innen, Führungskräfte, Aufsichtsinstanzen, Gläubiger*innen und Politik).
Bei der Sachsen LB mussten alle relevanten Themen noch vor der Implementierung der Staatshilfen innerhalb kürzester Zeit markt- und EU-konform gelöst werden. Dies beinhaltete im Einzelnen unter anderem folgende Aspekte: