In den letzten Jahren wurden verschiedene Kartelle aufgedeckt. Oftmals motiviert durch eine Kronzeugenregelung gaben Unternehmen zu, Preise mit ihren Wettbewerbern abgesprochen zu haben. Dies betrifft so unterschiedliche Produkte wie LKW, Zucker, Fahrstühle oder Müll. Auch Referenzkurse für Wechselkurse, Edelmetalle oder Zinsen wurden manipuliert. Kartellanten müssen oft hohe Strafen an die Behörden zahlen. Käufer*innen der betroffenen Produkte, welche also einen überhöhten Preis gezahlt haben, erhalten keinen Anteil der Strafzahlungen. Sie müssen ihren Schaden in der Regel von den jeweiligen Kartellanten einfordern.
Der Käufer oder die Käuferin als Geschädigte*r oder deren Rechtsberater*in, aber auch Gerichte und Strafverfolgungsbehörden stehen damit vor der Aufgabe, die Höhe des Schadens zu berechnen. Dies erweist sich in der Regel als äußert schwierig. Zwar teilen die zuständigen Behörden wie die EU-Kommission den Zeitraum und die Namen der Kartellanten mit. Um welchen Betrag die Kartellanten ihre Preise jedoch erhöhten, lässt sich aus den veröffentlichten Dokumenten meistens nicht entnehmen.
Abhilfe schafft ein Sachverständigengutachten. Hierin wird der Schaden bestimmt, indem dem tatsächlich gezahlten Preis, welcher durch das Kartell überhöht war, ein fairer Preis gegenübergestellt wird. Der faire Preis ist dabei der Preis, der sich auf dem Markt ohne Kartell gebildet hätte. Hierzu ist eine komplexe Simulation des jeweiligen Markts notwendig. Schließlich wird der Preis eines Produkts von vielen verschiedenen Einflussfaktoren wie Rohstoff- und Energiepreisen, Löhne, Wechselkurse und Konjunktur beeinflusst. Neben der Datenbeschaffung ist auch die adäquate Implementierung eines solchen Modells diffizil. Diese umfasst stets eine Validierung der fairen Preise mittels anerkannter Methoden.
Sind Sie möglicherweise auch durch ein Kartell geschädigt wurden?
In den letzten Jahren wurden verschiedene Kartelle aufgedeckt. Oftmals motiviert durch eine Kronzeugenregelung gaben Unternehmen zu, Preise mit ihren Wettbewerbern abgesprochen zu haben. Dies betrifft so unterschiedliche Produkte wie LKW, Zucker, Fahrstühle oder Müll. Auch Referenzkurse für Wechselkurse, Edelmetalle oder Zinsen wurden manipuliert. Kartellanten müssen oft hohe Strafen an die Behörden zahlen. Käufer der betroffenen Produkte, welche also einen überhöhten Preis gezahlt haben, erhalten keinen Anteil der Strafzahlungen. Sie müssen ihren Schaden in der Regel von den jeweiligen Kartellanten einfordern.
Der Käufer als Geschädigter oder deren Rechtsberater, aber auch Gerichte und Strafverfolgungsbehörden stehen damit vor der Aufgabe, die Höhe des Schadens zu berechnen. Dies erweist sich in der Regel als äußert schwierig. Zwar teilen die zuständigen Behörden wie die EU-Kommission den Zeitraum und die Namen der Kartellanten mit. Um welchen Betrag die Kartellanten ihre Preise jedoch erhöhten, lässt sich aus den veröffentlichten Dokumenten meistens nicht entnehmen.
Abhilfe schafft ein Sachverständigengutachten. Hierin wird der Schaden bestimmt, indem dem tatsächlich gezahlten Preis, welcher durch das Kartell überhöht war, ein fairer Preis gegenübergestellt wird. Der faire Preis ist dabei der Preis, der sich auf dem Markt ohne Kartell gebildet hätte. Hierzu ist eine komplexe Simulation des jeweiligen Markts notwendig. Schließlich wird der Preis eines Produkts von vielen verschiedenen Einflussfaktoren wie Rohstoff- und Energiepreisen, Löhne, Wechselkurse und Konjunktur beeinflusst. Neben der Datenbeschaffung ist auch die adäquate Implementierung eines solchen Modells diffizil. Diese umfasst stets eine Validierung der fairen Preise mittels anerkannter Methoden.
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