Nacherlöserzielung

Nacherlöserzielung

Nacherlöserzielung ausgelagerter Assets und Verbriefungen

Im Zuge der Finanzkrise und den damit verbundenen hohen Wertverlusten der Immobilienmärkte in Europa und den USA sahen sich Investoren auch in Deutschland mit teilweise dramatischen Verlusten aus Verbriefungen von Hypothekenkrediten (residential mortgage backed securities – RMBS, einer speziellen Form von asset backed securities – ABS) konfrontiert.

Das Volumen von Hypothekenkreditverbriefungen für die Jahre 2005 bis 2007 betrug allein in den USA ca. 5 Billionen USD.

Vorwürfe und Folgen der Immobilienkrise

Es ist bereits eine intensive Aufarbeitung der Ursachen der Implosion des Immobilienmarktes im Gange. In diesem Zusammenhang ist das Geschäftsgebaren der beteiligten Institute und Finanzdienstleister bei Hypothekenkreditverbriefungen mehrfach Gegenstand staatlicher Untersuchungen gewesen. Der Vorwurf in diesen Verfahren ist zumeist der Tatbestand des Wertpapierbetruges gegenüber den Investorinnen und Investoren.

Durch die gerichtlichen Vergleiche sind die Geldinstitute gezwungen, milliardenschwere Zahlungen zu leisten und ihre Praktiken signifikant zu verbessern. Ferner rollt in den USA eine zivilrechtliche Klagewelle über die beteiligten Institute hinweg. Dadurch werden die Institute mit weiteren Zahlungen in Milliardenhöhe belastet. Die Klagen der Investoren*innen sind auf Schadensersatz wegen Wertpapierbetruges gerichtet. Diese Klagewelle ist aufgrund des Zeitablaufes mittlerweile im Abklingen.

Möglichkeiten der Rekapitalisierung von Verbriefungsinvestitionen

Eine zentrale Rolle bei der Rekapitalisierung spielt der Treuhänder der jeweiligen Verbriefung. Dieser nimmt grundsätzlich die Rechte der Anleihegläubiger gegenüber den anderen Beteiligten der Verbriefung wahr. So hat er auch der Anleihegläubiger gegenüber den Emittenten der Verbriefung zu vertreten.

Die zugrunde liegenden Verträge sehen dabei grundsätzlich vor, dass die Emittenten einzelne Kredite aus dem Verbriefungspool zurücknehmen müssen, wenn sich herausstellt, dass die Kredite den vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht genügen.

Da sich mittlerweile für einen sehr großen Teil dieser Einzelkredite die mangelnde Kreditqualität herausgestellt hat – auch wegen des betrügerischen Verhaltens der Emittenten – , ist der Trustee der jeweiligen Verbriefungstransaktion verpflichtet, gegenüber den Emittenten die Rücknahme der Einzelkredite zu verlangen – gegen Ausgleich des mittlerweile verursachten Ausfalls.

Diese Art von Ansprüchen wird Put-Back-Verfahren genannt, da es nicht um die Geltendmachung von Schadensersatz, sondern um die Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rücknahmeverpflichtung geht.

In einigen Fällen weigert sich der Trustee aber aufgrund seiner Nähe zum jeweiligen Emittenten, die Ansprüche der Anleiheinhaber durchzusetzen. Dann müssen die Anleiheinhaber selbst aktiv werden, und den Trustee in die Verantwortung nehmen.

Erfahrungen bei der Nacherlöserzielung

  • Finanzwissenschaftlichen Aufarbeitung und wirtschaftlichen Forensik von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei der für die Investoren und Investorinnen komplizierten Informationsbeschaffung.
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit spezialisierten US-amerikanischen Anwaltskanzleien sowie in der Transformation von Sachverhalten zwischen den verschiedenen Rechtssystemen.

Darüber hinaus verfügt SAM über ein ausgedehntes Netzwerk an Investoren, die sich in verschiedenen Initiativen zusammengetan haben, um gemeinsam gegen die Trustees ihrer Verbriefungen vorzugehen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner
Nacherlöserzielung - Sven Petersen
Sven Petersen
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Nacherlöserzielung - Karel Teich
Karel Teich
Prokurist

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