Finanzlexikon

Servicer

(= Verwalter); Im Allgemeinen Dienstleister für die laufende Verwaltung von Krediten, d.h., die Kreditüberwachung, den Einzug der Tilgung und Zinsen, das Mahnwesen und im Störungsfall die Verwertung der Sicherheiten.  
« zurück