Finanzlexikon

Treuhänder

z.B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei; übernimmt im Interesse der Investoren die Kontrolle über die Sicherheiten und die ordnungsgemäße Abwicklung aller Zahlungsströme; hält die Sicherheiten treuhänderisch für die Investoren (d. h. in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung).
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