Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagebetrug

„Weißer, Schwarzer und Grauer Kapitalmarkt“

Der deutsche Finanzmarkt unterliegt in großen Teilen der staatlichen Regulierung durch einschlägige Gesetze und der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Allerdings werden nicht alle Institutionen und Unternehmen am Finanzmarkt kontrolliert. Dies bringt auch die landläufige Unterteilung in den weißen, schwarzen und grauen Kapitalmarkt zum Ausdruck:

  • Weißer Kapitalmarkt: (Finanz-)Dienstleister, Kredit- und Finanzinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen, die über eine Erlaubnis auf Grundlage der gültigen Aufsichtsgesetze verfügen, werden dem weißen Kapitalmarkt zugeordnet. Diese Marktteilnehmer*innen werden laufend durch die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert.
  • Schwarzer Kapitalmarkt: Das Gegenstück zum weißen Kapitalmarkt bildet der illegale schwarze Kapitalmarkt. Hierbei werden erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Teilweise finden hier auch verbotene Geschäfte und Geldwäscheaktivitäten statt.
  • Grauer Kapitalmarkt: Die Anbieter*innen und Angebote, die sich hier wiederfinden, erfüllen nicht den Erlaubnistatbestand der einschlägigen Aufsichtsgesetze und sind somit frei von Aufsicht und Kontrolle.

Schaden durch Angebote des grauen Kapitalmarkts

Laut Bundeskriminalamt betrug der Schaden aus Anlage- und Finanzierungsvermögen- sowie Kapitalanlagebetrug im Jahr 2015 insgesamt ca. 720 Mio. EUR. Häufig verlieren die Anleger*innen am grauen Kapitalmarkt ihr gesamtes investiertes Vermögen, ohne vorab über die Risiken ausreichend aufgeklärt worden sein. Den eingegangenen Risiken stehen dabei oft keine ausreichenden Chancen im Erfolgsfall gegenüber.

Obwohl die BaFin die Angebote auf dem grauen Kapitalmarkt nicht dahin gehend prüft, ob der*die Anbieter*in oder die Anlage solide ist, gibt es durchaus auch in diesem Bereich gesetzliche Vorgaben. Teilweise werden die Anbieter von den Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Folglich ist nicht alles, was auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ angeboten wird, zweifelhaft oder unsolide. Oft wollen kleine und mittlere Anbieter die Kosten und den Aufwand einer Kapitalaufnahme bei Finanzinstitutionen vermeiden.

Gerade deshalb ist es aber besonders wichtig, die hier angebotenen Produkte genau zu prüfen. Häufig versuchen Anbieter die Erlaubnis- und Prospektpflichten zu umgehen und damit zweifelhafte Produkte zu verkaufen. Von unseriösen Anbietern werden insbesondere unerfahrene Kleinanleger*innen gezielt angesprochen, um Ihnen Geschäfte mit unzureichendem Chancen/Risiko-Verhältnis zu verkaufen. Ein gängiges Modell ist es, Anleger dazu zu ermutigen, Kapital aus sicheren Vermögensanlagen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen, abzuziehen und dann im grauen Kapitalmarkt zu reinvestieren.

Kapitalanlagebetrug: Typische Produkte und Warnsignale

Häufig werden am grauen Kapitalmarkt nicht liquide Vermögensanlagen mit langer Kapitalbindung angeboten. Hierbei überlässt der Anleger oder die Anlegerin Dritten sein bzw. ihr Kapital und erhält ein Renditeversprechen, das i.d.R. deutlich über dem Niveau von alternativen Anlagen von Sparkassen, Banken und Versicherungen liegt. Einige der angebotenen Produkte sollen dem Anleger zudem mit einem ethischen oder nachhaltigen Hintergrund ein gutes Gefühl vermittelt. Bei folgenden Produkten ist besondere Vorsicht geboten:

  • Genussrechte und Orderschuldverschreibungen (insbesondere mit versteckten Nachrangabreden)
  • Beteiligungen an Unternehmen mit „innovativen“ Geschäftsmodellen
  • Direktinvestments in Sachanlagen zur Vermietung
  • Anlagen mit Bezug zum Ausland
  • Finanzanlagen, die mit vergleichsweise hohen Renditeaussichten beworben werden
  • Anlageangebote, mit denen Sie „exklusiv“ angesprochen werden oder bei denen Sie in ihrer Anlageentscheidung unter Zeitdruck gesetzt werden
  • Kapitalanalgen, für die prominente Persönlichkeiten als Werbepartner fungieren
  • Nur über Hochglanzprospekte beworbene Anlagen, für die kein ausführliches Prospekt verfügbar ist oder bei denen nicht sofort klar ist, für was ihr Kapital eingesetzt wird (Blind Pool)

Die Vertrags- und Prospektunterlagen solcher Produkte enthalten oft komplizierte Formulierungen, versteckte Nachrangklauseln, marktuntypisch hohe Zinsen und Renditen im zweistelligen Bereich oder werden mit vermeintlichen Sicherheiten beworben, die sich später als nicht werthaltig erweisen. Der Ideenreichtum von unseriösen Anbietern kennt dabei keine Grenzen: Immer neue Produkte kommen auf den Markt, sodass pauschale Einschätzungen und Verbraucherwarnungen nur begrenzt möglich sind.

Fazit

Ungeachtet dessen, ob die Anbieter*innen und Dienstleister*innen dem weißen oder grauen Kapitalmarkt zuordnet werden, ist keine allgemeine Aussage über das mögliche Verlustrisiko, das der Anleger oder die Anlegerin eingeht, möglich. Dies muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Daneben ist bei der Anlageentscheidung immer zu hinterfragen, ob die Anlage auch der individuellen Risikoneigung und den Anlagezielen des Investors oder der Investorin entspricht, also überhaupt für ihn geeignet ist.

Unsere Leistungen

Wichtig ist es die Investitionsentscheidungen umfassend informiert und risikobewusst zu treffen:

  • Wir können Ihnen mit einer Bewertung der Verkaufsunterlagen helfen, das unterbreitete Angebot richtig einzuschätzen und somit die für Sie passende Entscheidung zu treffen.
  • Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung und können Ihnen bei Ihren Entscheidungen fundiert, nachvollziehbar und unabhängig zur Seite stehen.

Auch wenn Sie bereits eine Geldanlage abgeschlossen haben, an deren Seriosität Sie mittlerweile zweifeln, können wir Sie auch in Zusammenarbeit mit Rechtsberatern oder Rechtsverfolgungsbehörden unterstützen:

  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen mit der notwendigen finanzmathematisch exakten Schadensberechnung.
  • Wir helfen wir Ihnen bei der umfassenden finanzwirtschaftlichen Aufarbeitung des Sachverhalts.

Unser Tipp

Mit unserem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Dr. Andreas Fichtner, steht Ihnen zudem ein anerkannter Experte für das Sachgebiet Wertpapiere und Derivate zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern!

Der deutsche Finanzmarkt unterliegt in großen Teilen der staatlichen Regulierung durch einschlägige Gesetze und der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Allerdings werden nicht alle Institutionen und Unternehmen am Finanzmarkt kontrolliert. Dies bringt auch die landläufige Unterteilung in den weißen, schwarzen und grauen Kapitalmarkt zum Ausdruck:

  • Weißer Kapitalmarkt: (Finanz-)Dienstleister, Kredit- und Finanzinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen, die über eine Erlaubnis auf Grundlage der gültigen Aufsichtsgesetze verfügen, werden dem weißen Kapitalmarkt zugeordnet. Diese Marktteilnehmer werden laufend durch die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert.
  • Schwarzer Kapitalmarkt: Das Gegenstück zum weißen Kapitalmarkt bildet der illegale schwarze Kapitalmarkt. Hierbei werden erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Teilweise finden hier auch verbotene Geschäfte und Geldwäscheaktivitäten statt.
  • Grauer Kapitalmarkt: Die Anbieter und Angebote, die sich hier wiederfinden, erfüllen nicht den Erlaubnistatbestand der einschlägigen Aufsichtsgesetze und sind somit frei von Aufsicht und Kontrolle.

Schaden durch Angebote des grauen Kapitalmarkts

Laut Bundeskriminalamt betrug der Schaden aus Anlage- und Finanzierungsvermögen- sowie Kapitalanlagebetrug im Jahr 2015 insgesamt ca. 720 Mio. EUR. Häufig verlieren die Anleger am grauen Kapitalmarkt ihr gesamtes investiertes Vermögen, ohne vorab über die Risiken ausreichend aufgeklärt worden sein. Den eingegangenen Risiken stehen dabei oft keine ausreichenden Chancen im Erfolgsfall gegenüber.

Obwohl die BaFin die Angebote auf dem grauen Kapitalmarkt nicht dahin gehend prüft, ob der Anbieter oder die Anlage solide ist, gibt es durchaus auch in diesem Bereich gesetzliche Vorgaben. Teilweise werden die Anbieter von den Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Folglich ist nicht alles, was auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ angeboten wird, zweifelhaft oder unsolide. Oft wollen kleine und mittlere Anbieter die Kosten und den Aufwand einer Kapitalaufnahme bei Finanzinstitutionen vermeiden.

Gerade deshalb ist es aber besonders wichtig, die hier angebotenen Produkte genau zu prüfen. Häufig versuchen Anbieter die Erlaubnis- und Prospektpflichten zu umgehen und damit zweifelhafte Produkte zu verkaufen. Von unseriösen Anbietern werden insbesondere unerfahrene Kleinanleger gezielt angesprochen, um Ihnen Geschäfte mit unzureichendem Chancen/Risiko-Verhältnis zu verkaufen. Ein gängiges Modell ist es, Anleger dazu zu ermutigen, Kapital aus sicheren Vermögensanlagen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen, abzuziehen und dann im grauen Kapitalmarkt zu reinvestieren.

Typische Produkte und Warnsignale

Häufig werden am grauen Kapitalmarkt nicht liquide Vermögensanlagen mit langer Kapitalbindung angeboten. Hierbei überlässt der Anleger Dritten sein Kapital und erhält ein Renditeversprechen, das i.d.R. deutlich über dem Niveau von alternativen Anlagen von Sparkassen, Banken und Versicherungen liegt. Einige der angebotenen Produkte sollen dem Anleger zudem mit einem ethischen oder nachhaltigen Hintergrund ein gutes Gefühl vermittelt. Bei folgenden Produkten ist besondere Vorsicht geboten:

  • Genussrechte und Orderschuldverschreibungen (insbesondere mit versteckten Nachrangabreden)
  • Beteiligungen an Unternehmen mit „innovativen“ Geschäftsmodellen
  • Direktinvestments in Sachanlagen zur Vermietung
  • Anlagen mit Bezug zum Ausland
  • Finanzanlagen, die mit vergleichsweise hohen Renditeaussichten beworben werden
  • Anlageangebote, mit denen Sie „exklusiv“ angesprochen werden oder bei denen Sie in ihrer Anlageentscheidung unter Zeitdruck gesetzt werden
  • Kapitalanalgen, für die prominente Persönlichkeiten als Werbepartner fungieren
  • Nur über Hochglanzprospekte beworbene Anlagen, für die kein ausführliches Prospekt verfügbar ist oder bei denen nicht sofort klar ist, für was ihr Kapital eingesetzt wird (Blind Pool)

Die Vertrags- und Prospektunterlagen solcher Produkte enthalten oft komplizierte Formulierungen, versteckte Nachrangklauseln, marktuntypisch hohe Zinsen und Renditen im zweistelligen Bereich oder werden mit vermeintlichen Sicherheiten beworben, die sich später als nicht werthaltig erweisen. Der Ideenreichtum von unseriösen Anbietern kennt dabei keine Grenzen: Immer neue Produkte kommen auf den Markt, sodass pauschale Einschätzungen und Verbraucherwarnungen nur begrenzt möglich sind.

Fazit

Ungeachtet dessen, ob die Anbieter und Dienstleister dem weißen oder grauen Kapitalmarkt zuordnet werden, ist keine allgemeine Aussage über das mögliche Verlustrisiko, das der Anleger eingeht, möglich. Dies muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Daneben ist bei der Anlageentscheidung immer zu hinterfragen, ob die Anlage auch der individuellen Risikoneigung und den Anlagezielen des Investors entspricht, also überhaupt für ihn geeignet ist.

Unsere Leistungen

Wichtig ist es die Investitionsentscheidungen umfassend informiert und risikobewusst zu treffen:

  • Wir können Ihnen mit einer Bewertung der Verkaufsunterlagen helfen, das unterbreitete Angebot richtig einzuschätzen und somit die für Sie passende Entscheidung zu treffen.
  • Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung und können Ihnen bei Ihren Entscheidungen fundiert, nachvollziehbar und unabhängig zur Seite stehen
  • Wir bieten Anlageberatungsdienstleistungen ausschließlich in der Form der Honoraranlageberatung an und sind in das von der BaFin geführte Register der Honoraranlageberater i.S.d. § 36c WpHG eingetragen.

Auch wenn Sie bereits eine Geldanlage abgeschlossen haben, an deren Seriosität Sie mittlerweile zweifeln, können wir Sie auch in Zusammenarbeit mit Rechtsberatern oder Rechtsverfolgungsbehörden unterstützen:

  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen mit der notwendigen finanzmathematisch exakten Schadensberechnung.
  • Wir helfen wir Ihnen bei der umfassenden finanzwirtschaftlichen Aufarbeitung des Sachverhalts.

Unser Tipp

Mit unserem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herrn Dr. Andreas Fichtner steht Ihnen zudem ein anerkannter Experte für das Sachgebiet Wertpapiere und Derivate zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern!

Ansprechpartner
Kapitalanlagebetrug - Karel Teich
Karel Teich
Prokurist

+49 341 355 929 - 41
E-Mail senden
Kapitalanlagebetrug - Sven Petersen
Sven Petersen
Geschäftsführer

+49 341 355 929 - 40
E-Mail senden