Unser Bankenmonitoring ermöglicht es Ihnen, einmalig oder regelmäßig Schwachstellen Ihrer Bankpartner, bei denen Sie Geldanlagen planen oder halten, zu beurteilen und damit auch frühzeitig Ausfallrisiken zu identifizieren. Aktuell ist dies von besonderer Bedeutung, da vor dem Hintergrund des aktuellen Negativzinsumfeldes kaum noch Geldanlagemöglichkeiten zu finden sind, die bei hinreichender Sicherheit zumindest noch nominellen Substanzschutz gewähren.
Nachdem Länder und Kommunen bereits seit 2017 nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung privater Banken profitieren, hat der Bundesverband privater Banken im Dezember 2021 weitere Einschränkungen der Einlagensicherung ab 2023 auf den Weg gebracht. Dies betrifft insbesondere eine nochmalige deutliche Begrenzung des Kreises der geschützten Anleger. Zugleich soll der Umfang der gesicherten Einlagen stufenweise erheblich reduziert werden.
So sind ab 2023 neben öffentlichen Anstalten und Körperschaften auch Versicherungs- und Investmentgesellschaften gar nicht mehr abgesichert. Zudem sinkt der Umfang der maximal abgesicherten Einlagen bei Privatkunden und Stiftungen stufenweise auf 5 Mio. EUR (ab 2023), auf 3 Mio. EUR (ab 2025) und ab 2030 auf 1 Mio. EUR ab. Bei den im Kreis der geschützten Anleger verbleibenden institutionellen Anleger sinkt das maximal abgesicherte Einlagenvolumen ebenfalls stufenweise auf 10 Mio. EUR in 2030. Zudem sollen ab 2023 nur noch Termineinlagen mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten von der Einlagensicherung abgedeckt werden.
Ausgelöst wurde die erneute Überarbeitung der Einlagensicherung durch die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill-Bank AG. Im Gegensatz zu den zahlreichen öffentlichen Kunden, v.a. Kommunen, die nicht mehr durch die Einlagensicherung abgedeckt waren, wurden aber Rundfunkanstalten mit z.T. zweistelligen Millionenbeträgen entschädigt. Dies trug mit dazu bei, dass die freiwillige Einlagensicherung des BdB mit mehr als 2 Mrd. EUR belastet wurde und nun, analog zu den o.g. Kommunen, nur über die verbleibende Quote zum Abschluss des Insolvenzverfahrens befriedigt werden wird.
Kunden, die unser Bankenmonitoring in Anspruch genommen haben, wurden von uns bereits seit Anfang 2018 auf die latenten Gefahren des Geschäftsmodells der Greensill Bank AG hingewiesen.
Falls Sie Bedarf an einer unabhängigen Beurteilung ihrer Bankenpartner haben, unterstützen wir Sie gern wie folgt:
Unser Monitoring basiert neben Informationen aus Offenlegungsberichten und Jahresabschlüssen der zu beurteilenden Banken auf unserer Einschätzung des Geschäftsmodells, Marktumfeldes und Gesellschafterhintergrundes der Bank. Das Monitoring strebt eine Identifizierung von Warnsignalen zu Ausfallrisiken Ihrer Kreditinstitute an, ersetzt aber nicht eine vertiefende Einzelanalyse.