Finanzlexikon

Spekulationsverbot

Verbot für Kommunen spekulative Geschäfte abzuschließen; z.B. -vgl. § 89 Abs. 3 S. 2 GemO Sachsen: "Bei Geldanlagen (der Kommunen) ist auf eine hinreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen.".
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