Wer selbst ohne Hilfe Ersatz für einen Schaden aus einem Finanzgeschäft begehrt, hat oft nur wenig Erfolg. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann hier den eigenen Forderungen erheblich Nachdruck verleihen. Gleichwohl stoßen Rechtsanwälte*innen bei kompliziertem Sachverhalt auch an Grenzen und benötigen selbst Unterstützung in Form eines Parteigutachtens.
Ein Parteigutachten wird von einer prozessführenden Partei in Auftrag gegeben. Hierdurch unterscheidet es sich vom Gerichtsgutachten, das das Gericht erstellen lässt und den Richter bei der Beurteilung des Sachverhalts mit Expertenwissen unterstützt. Dennoch sind an ein Parteigutachten die gleichen Ansprüche zu stellen. Es sollte also die zur Begutachtung vorgelegten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten sowie verständlich und nachvollziehbar sein. Wird es auch objektiv und unvoreingenommen erstellt, kann es auf vielfältige Weise nutzen:
Wir erstellen sowohl Partei- als auch Gerichtsgutachten, natürlich nach den hohen Grundsätzen der Sachverständigenordnung (§ 8 Abs. 3 SVO). Besonderen Wert legen wir auf eine lückenlose Argumentation, die wissenschaftlichen Standards genügt. Alle für die Herleitung unserer Ergebnisse notwendigen Informationen (Marktdaten, Berechnungsgrundlagen, Formeln, Annahmen) finden sich in unseren Gutachten. Unsere Gutachten halten daher einer Prüfung durch andere Gutachter*innen stand. Selbstverständlich fühlen wir uns aber auch einer verständlichen Aufbereitung verpflichtet, schließlich sind die Adressaten unserer Gutachten vorrangig Rechtsanwälte*innen und Richter*innen. Soweit möglich setzten wir Grafiken ein, damit die oft komplexen Sachverhalte leichter nachvollzogen werden können. Zudem stellen wir unseren Gutachten leicht verständliche Zusammenfassung voran.
Unsere Gutachten sind somit fundiert, nachvollziehbar und unabhängig.
Darüber hinaus steht Ihnen SAM-Mitarbeiter Dr. Andreas Fichtner als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) für das Sachgebiet „Wertpapiere und Derivate“ gern zur Verfügung. Das Sachgebiet „Wertpapiere und Derivate“ ist dem Sachgebiet „Kapitalanlagen und private Finanzplanung“ untergeordnet und hat folgende Schwerpunkte:
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: www.finanzgutachten-fichtner.de